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   BGH, 11.01.2017 - StB 41/16   

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https://dejure.org/2017,1539
BGH, 11.01.2017 - StB 41/16 (https://dejure.org/2017,1539)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2017 - StB 41/16 (https://dejure.org/2017,1539)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - StB 41/16 (https://dejure.org/2017,1539)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, § 12 VStGB, § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 46b StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 1 und 4 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Untersuchungshaft aufgrund des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Untersuchungshaft aufgrund des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Untersuchungshaft aufgrund des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neue Kämpfer für den IS

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - StB 41/16
    Insoweit ist deutsches Strafrecht anwendbar: Dies folgt unmittelbar aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 1 und 4 StGB, weil die Tat durch eine in Deutschland ausgeübte Tätigkeit begangen wurde und der Angeklagte sich in Deutschland befindet (vgl. zum Strafanwendungsrecht nach § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB nunmehr auch BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 34 ff.).
  • OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20

    Strafbarkeit der Unterstützung des "Islamischen Staats" durch gezielte Förderung

    Zudem verübten Mitglieder der Organisation auch Anschläge außerhalb des räumlichen Herrschaftsbereichs, etwa in B., D. und F. (vgl. zur Klassifizierung des IS als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b StGB auch die im vorliegenden Verfahren ergangenen Entscheidungen BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16 und BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129a Rn. 56 m.w.N.).

    Die Tathandlungen des Angeklagten wurden in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16; MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129b Rn. 11).

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter dem 13. Oktober 2015 die nach § 129b Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 StGB erforderliche Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung von Taten im Zusammenhang mit der Vereinigung "Islamischer Staat" erteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17).

  • BGH, 08.08.2019 - StB 19/19

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss (Anforderungen an die

    Der Senat hat mit Beschluss vom 11. Januar 2017 (StB 41/16, juris) eine erste Haftbeschwerde des Angeklagten verworfen und mit Beschluss vom 1. Juni 2017 (AK 20-24/17, juris) die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 01.06.2017 - AK 20/17

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Betreffend den Beschuldigten F. Y. nimmt der Senat insoweit zunächst Bezug auf seinen Beschluss vom 11. Januar 2017 (StB 41/16), mit dem er die Haftbeschwerde dieses Beschuldigten verworfen hat.
  • OLG Celle, 23.08.2023 - 4 St 1/23

    Beginn der Hauptverhandlung gegen Enrico B. u.a. wegen des Verdachts der Gründung

    Zudem verübten Mitglieder der Organisation in deren Auftrag auch Anschläge außerhalb des räumlichen Herrschaftsbereichs, etwa in Belgien, Deutschland und Frankreich (vgl. zur Klassifizierung des IS als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b StGB auch die Entscheidungen BGH, Beschluss vom 8. August 2019 - StB 19/19; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2019 - StB 13/19; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 41/16 und BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17 sowie BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19; MüKo-StGB/ Schäfer/Anstötz , Bd. 3, 4. Aufl. 2021, § 129a Rn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2017 - AK 21/17

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Betreffend den Beschuldigten F. Y. nimmt der Senat insoweit zunächst Bezug auf seinen Beschluss vom 11. Januar 2017 (StB 41/16), mit dem er die Haftbeschwerde dieses Beschuldigten verworfen hat.
  • BGH, 01.06.2017 - AK 24/17

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Betreffend den Beschuldigten F. Y. nimmt der Senat insoweit zunächst Bezug auf seinen Beschluss vom 11. Januar 2017 (StB 41/16), mit dem er die Haftbeschwerde dieses Beschuldigten verworfen hat.
  • BGH, 01.06.2017 - AK 22/17

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Betreffend den Beschuldigten F. Y. nimmt der Senat insoweit zunächst Bezug auf seinen Beschluss vom 11. Januar 2017 (StB 41/16), mit dem er die Haftbeschwerde dieses Beschuldigten verworfen hat.
  • BGH, 01.06.2017 - AK 23/17

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Betreffend den Beschuldigten F. Y. nimmt der Senat insoweit zunächst Bezug auf seinen Beschluss vom 11. Januar 2017 (StB 41/16), mit dem er die Haftbeschwerde dieses Beschuldigten verworfen hat.
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